FAQs

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst …


Unsere Buchungszeiten sind wie folgt:

1 Tag = 09:00 – 20:00 Uhr
Wochenmitte = Mo. (09:00 Uhr) – Fr. (20:00 Uhr)
Wochenende = Sa. (09:00 Uhr) – So. (20:00 Uhr)
ganze Woche = Mo. (09:00 Uhr) – So. (20:00 Uhr)

Abhol- und Rückgabezeiten können je nach Auslastung auch gesondert vereinbart werden.
Verspätete Rückgaben werden als zusätzlicher Buchungstag nachberechnet.

Ja, für jeden Artikel wird bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 100,- bis 150,- € fällig.

Bei Rückgabe wird diese,rückerstattet.
Bei Beschädigung und/oder starker Verschmutzung bzw. Verunreinigung durch Fremdstoffe oder bei Rückgabe einer nassen Hüpfburg wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten.

Bei Betreuung durch unser Personal sind die Module durch uns haftpflichtversichert.

Private Mieter können Sach- und Personenschäden in der Regel durch Ihre Privathaftpflicht abdecken lassen. Bei Betrieben deckt i.d.R. die Betriebshaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden ab. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Dies klären Sie am besten vorab mit einem kurzen Anruf bei Ihrer Versicherung.

Im übrigen gilt:
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nicht stattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden.
Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind (z.B. GEMA oder TÜV-Abnahme vor Ort) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau sowie aus dem Betrieb der gemieteten Mietobjekte an den Vermieter gestellt werden, unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.

Der Aufbau ist in ca. 15-30 Minuten erledigt.

Das Aufblasen dauert ca. 1-2 Minuten.

Nein, die Burgen laufen mit einem gewöhnlichen Stromanschluss (220V/16A) für das Dauergebläse.

Ja, das Gebläse muss ständig eingeschaltet sein, sonst verlieren die Hüpfburgen an Spannung.

Ja. Schuhe können die Hüpfburgen beschädigen, z.B.: Schuhschnallen oder Kanten, die hängenbleiben können. Gehüpft wird am besten auf Socken oder barfuß.

Nein, Erwachsene dürfen die Hüpfburg zu keinem Zeitpunkt benützen. Dies ist Teil der Benutzungsbedingungen. Aufgrund der hohen Gewichtsbelastung kann es schnell zu Beschädigungen an der Hüpfburg kommen. Auch die alleinige Benutzung der Hüpfburg eines Erwachsenen ist untersagt, da die Hüpfburg leicht durch die hohe Punktbelastung im Inneren beschädigt werden kann.

Vor der Veranstaltung: Sollten Sie unsere Regenversicherung mit abgeschlossen haben, rufen Sie uns so früh wie möglich an, wenn Regen angekündigt ist. Bis 2 Tage vor Ihrer Buchung können Sie die Buchung dann unentgeltlich verschieben oder stornieren.

Während der Veranstaltung: Bei den ersten Regentropfen sollten Sie die Hüpfburg von der Stromzufuhr trennen. Die Burg fällt daraufhin recht schnell in sich zusammen. Legen Sie die Burg mit dem Boden nach oben zusammen, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Eventuell mit einer Plane abdecken. Auf diese Weise kann die Hüpfburg nach dem Regen sofort wieder in Betrieb genommen werden. Das Gebläse ist in jedem Fall trocken zu Lagern.

Ja, vom Aufbau während des ganzen Betriebes bis zum vollständigen Abbau muss eine Aufsichtsperson ständig anwesend sein.

Für die Aufsicht und Betreuung der Hüpfburgen ist der Mieter zuständig. Auf Wunsch kann unserer Fachpersonen für 30 €/Stunde die Betreuung übernehmen. Sprechen Sie uns bitte einfach darauf an.

Ja. Hier dienen Sandsäcke (anstelle von Bodenankern) zur Befestigung.

Die Hüpfburgen sollte in einem sauberem (Besenrein), vor allem trockenem Zustand zurückgeben werden, das gründliche Reinigen übernehmen wir.
Bei grober Verschmutzung wird andernfalls eine Reinigungsgebühr von 50€ in Rechnung gestellt.

Versprechen können wir das nicht. Wenn die Buchungsauslastung der Hüpfburgen es erlaubt, machen wir es aber gerne möglich, sprechen Sie uns einfach darauf an.

In der Regel Montags – Samstags – nach Absprache, gerne auch mal Sonntags oder Feiertags.

Abholung:
ab 8:00 Uhr am Buchungstag (sofern vereinbart auch am Vortag zwischen 17:00 – 19:00 Uhr)
Rückgabe:
bis 21:00 Uhr am Buchungstag (sofern vereinbart auch am Folgetag zwischen 9:00 – 11:00 Uhr)

Verspätete Rückgaben werden grundsätzlich als zusätzlicher Buchungstag nachberechnet.

Ja, für jeden Artikel wird bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 100,- bis 150,- € fällig.

Bei Rückgabe wird diese, vorausgesetzt die Hüpfburg ist nicht beschädigt, nass oder stark verschmutzt, vollständig rückerstattet. Bei Beschädigung und/oder starker Verschmutzung oder Rückgabe einer nassen Hüpfburg wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten.

Bei Betreuung der Hüpfburgen durch unser Personal sind die Burgen durch uns haftpflichtversichert.

Private Mieter können Sach- und Personenschäden in der Regel durch Ihre Privathaftpflicht abdecken lassen. Bei Betrieben deckt i.d.R. die Betriebshaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden ab. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Dies klären Sie am besten vorab mit einem kurzen Anruf bei Ihrer Versicherung.

Im übrigen gilt:
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nicht stattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Grundpreise für die Anmietung finden Sie oben im Menüpunkt unter “FunFood->Geräte“.

Für Zubehör und Rohstoffe , z.B. Mais, Popcornfett- und Salz, Slush-Eis-Konzentrate oder auch Aroma-/Farbstoffe für Zuckerwatte fallen zusätzliche Kosten an.
Diese können Sie auch bei uns direkt mitbuchen:  -> Hier

Ja, für jeden Artikel wird bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 100,- bis 150,- € fällig.

Bei Rückgabe wird diese, vorausgesetzt die Maschine ist nicht beschädigt oder  durch Fremdstoffe verunreinigt, vollständig rückerstattet. Bei Beschädigung und/oder Verunreinigung durch Fremdstoffe wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten.

In der Regel Montags – Samstags – nach Absprache, gerne auch mal Sonntags oder Feiertags.

Abholung:
ab 8:00 Uhr am Buchungstag (sofern vereinbart auch am Vortag zwischen 17:00 – 19:00 Uhr)
Rückgabe:
bis 21:00 Uhr am Buchungstag (sofern vereinbart auch am Folgetag zwischen 9:00 – 11:00 Uhr)

Verspätete Rückgaben werden grundsätzlich als zusätzlicher Buchungstag nachberechnet.

Sie sollten nur den Topf der Popcornmaschine oder Zuckerwattemaschine leicht mit Zewa auswischen und die Reste von Popcorn, Mais und Zucker entfernen. Den Topf richtig reinigen brauchen Sie nicht, das übernehmen wir.

Auch bei der Slush-Mashine ist nur eine leichte Reinigung durch Sie vorzunehmen. Die Hygienische Endreinigung wird durch uns vorgenommen.

Bei Betreuung der FunFood-Module durch unser Personal obliegen alle verursachten Schäden bei uns, sollten Personen zu Schaden kommen sind wir selbstverständlich haftpflichtversichert.

Private Mieter können Sach- und Personenschäden in der Regel durch Ihre Privathaftpflicht abdecken lassen. Bei Betrieben deckt i.d.R. die Betriebshaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden ab. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Dies klären Sie am besten vorab mit einem kurzen Anruf bei Ihrer Versicherung.

Im übrigen gilt:
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nicht-stattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


Noch weitere Fragen? – Dann schreibt uns einfach über unser Kontaktformular.